Unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Niederlassungserlaubnis, unbefristete Aufenthalt, Daueraufenthalt

Hat der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, ist es für ihn erstrebenswert seinen Aufenthaltsstatus zu verfestigen. Jede Aufenthaltserlaubnis wird zunächst nur befristet ausgestellt. Das ständige Verlängern der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde kann mit der Zeit lästig sein und bringt auch die Gefahr mit sich, dass die Verlängerung vergessen wird.

 

Wenn der Ausländer sich lange genug rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat und die weiteren Erfordernisse erfüllt, sollte er eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Diese ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und muss dann nicht mehr verlängert werden. Hier empfiehlt es sich, zuvor einen Anwalt aufzusuchen. Je nach Art und Zweck der Aufenthaltserlaubnis unterscheiden sich nämlich die Voraussetzungen. In der Regel muss man ausreichend versicherungspflichtig gearbeitet haben und über genügende Deutschkenntnisse verfügen. Der Rechtsanwalt kann Ihnen die Voraussetzungen genau die Voraussetzungen erklären.

 

Es sind auch weitere unbefristete Aufenthaltsrechte möglich. So erhalten europäische Staatsbürger und deren Familienangehörige nach dem Freizügigkeitsgesetz EU ein Daueraufenthaltsrecht.

 

Aufgrund des Assoziationsabkommens zwischen der EU und der Türkei gibt es ein entsprechendes Aufenthaltsrecht auch für Türken.